Liebe Sportler,
für den Trainingsbetrieb gilt aktuell 04. März im Innenbereich die 3G Regel, im Außenbereich gibt es keine Beschränkungen.
https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-03/KurzundKompakt_4Maerz_0103_barrierefrei.pdf
3G WER DARF REIN?
• Geimpft, genesen oder getestet
AUSNAHMEN:
• Kinder unter 6 Jahren (keine Testnotwendigkeit).
• Unter 18 Jahren und Personen, die sich nicht impfen lassen können: mit aktuellem Test oder Testheft.
• Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler: mit einem Test pro Woche im Testheft.
Wie kann ein negativer Testnachweis geführt werden ?
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1. in Form eines Bürgertests (möglichst in digital aus lesbarer Form, gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original) oder
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2. in Form von einem Test unter Aufsicht erbracht werden (https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-01/LF%20CoSchuV%20%20(Stand%2013.01.22).pdf
siehe Paragraph §3 Negativnachweis (1) Soweit nach dieser Verordnung der Nachweis zu führen ist, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorliegen
(Negativnachweis), kann dies erfolgen durch 3. einen Testnachweis im Sinne des § 2 Nr. 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen Ausnahmenverordnung
(https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/SchAusnahmV.pdf), der die aus der Anlage 1 ersichtlichen Daten enthält – ein entsprechendes Formular zur Dokumentation im Anhang
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3. Testheft (Schülerinnen und Schüler)
- Ich nehme am Training freiwillig teil.
- Ich fühle mich Gesund, ansonsten bleibe ich Zuhause
- Ich kenne meine Trainingszeiten und bin pünktlich